Arbeitsrecht 1

Verständliches Basiswissen, Einführung in Grundlagen und Grundprinzipien des Arbeitsrechts

 

3-Tages-Veranstaltung: 875€ 
zzgl. MwST und Hotelkosten (Tagespauschale, evtl. Übernachtung)

 

INHALT 

Rechtliche Grundlagen 

Das Arbeitsrecht als Sonderrecht der Arbeitnehmer

Individualarbeitsrecht,  Kollektivarbeitsrecht

Rangfolge der Rechtsquellen

 

Die Begründung des Arbeitsverhältnisses

Abschluss des Arbeitsvertrages

Dienstvertrag

Einigung, Form

Inhalt

 

Sonderformen des Arbeitsvertrages

Befristete Arbeitsverhältnisse

Probezeit

Teilzeitarbeit

Leiharbeit

 


 Pflichten des Arbeitnehmers und Mitwirkung des BR

Arbeitspflicht, Umfang der zu leistenden Arbeit

Änderung des Arbeitsortes, der Arbeitsart

Nebenpflichten, Unterlassungspflichten, Handlungspflichten

 


Die Pflichten des Arbeitgebers

Entgeltzahlungspflicht, Beschäftigungspflicht,

Fürsorgepflichten, Gleichbehandlungspflichten

 


Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Beendigungstatbestände

Ordentliche Kündigung, Außerordentliche Kündigung, Änderungskündigung


Allgemeiner Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz

Soziale Rechtfertigung der ordentlichen Kündigung

Kündigungsschutzklage

 

 

 

Der Arbeitsvertrag 

Nahezu jeder Arbeitsvertrag besteht aus allgemeinen Geschäftsbedingungen des Arbeitgebers für eine Vielzahl von Arbeitnehmern (Allgemeine Geschäftsbedingungen)
Der Arbeitgeber hat die Befugnis und diktiert die Bedingungen des Arbeitsvertrags ohne Verhandlungen mit dem Arbeitnehmer zu führen. Da die Verhandlungsposition des Arbeitnehmers schwächer ist, schützt das Gesetz (Artikel 305 ff. BGB) den Arbeitnehmer. Dies bedeutet, dass nicht alles, was in einem Arbeitsvertrag steht, gesetzlich möglich ist. Im Allgemeinen sind Arbeitnehmer machtlos, wenn sie aufgefordert werden, einen Arbeitsvertrag zu unterzeichnen, der gesetzlich nicht zulässige Bedingungen enthält. Wenn die Bedingungen jedoch im Vertrag nicht zulässig sind, können sie ungültig sein. Kurz gesagt, der Vertrag kann von einem Anwalt oder vor dem Arbeitsgericht geprüft werden auf sowohl zulässige als auch unzulässige Bedingungen. Letztere gelten nicht, da sie zunächst rechtswidrig sind.

Oft beziehen sich Arbeitsverträge auf Tarifverträge. Das heißt, die Tarifverträge gelten auch dann für den Arbeitsvertrag, wenn der Arbeitnehmer kein Gewerkschaftsmitglied ist.

Aufhebungsvertrag 

Möglicherweise schlägt der Arbeitgeber eine Entlassungs- oder Kündigungsvereinbarung vor. Das hat meist einen einfachen Grund: Das Arbeitsverhältnis soll ohne „Aufhebens“ (Arbeitsrechtsstreit) aufgelöst werden, da es in Deutschland ein sehr starkes Arbeitsrecht gibt, das die Arbeitnehmer schützt. Vorsicht ist geboten, wenn der Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag vorschlägt. 

In 90% aller Fälle, in denen Mitarbeiter einen Aufhebungsvertrag unterschreiben, können sie in den ersten 12 Wochen kein Arbeitslosengeld beantragen. Wenn der Arbeitgeber eine ausreichende finanzielle Entschädigung oder andere Leistungen anbietet, kann eine Unterzeichnung in Betracht kommen.

 

Befristete Verträge  Teilzeit-und-Befristungsgesetz

  • Ohne Begründung ist eine Befristung maximal zwei Jahre möglich - oder vier befristete Verträge (insgesamt nicht länger als zwei Jahre: zum Beispiel eine aufeinanderfolgende Reihe von Sechsmonatsverträgen).
  • Eine Beschäftigung zwischen zwei befristeten Verträgen kann zu einem unbefristeten Vertrag führen. Eine Falle für Arbeitgeber, in die sie manchmal treten. In einem solchen Fall kann der Arbeitnehmer den Arbeitgeber auf einen unbefristeten Vertrag verklagen und erhalten.
  • Wenn der befristete Vertrag endet, der Arbeitnehmer jedoch weiterarbeitet und der Arbeitgeber nichts sagt, erhält der Arbeitnehmer automatisch einen unbefristeten Vertrag. Arbeitgeber sollten auf diese Situation achten, da Arbeitnehmer unter diesen Umständen auf einen unbefristeten Arbeitsvertrag klagen können.
  • Eine Befristung länger als zwei Jahre ist möglich, wenn sie durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt ist. (Z. B. ein Arbeitsvertrag für einen Arbeitsplatz einer schwangeren Arbeitnehmerin, die auch für die nächsten drei Jahre nicht berufstätig (Elternurlaub) ist. Oder ein befristeter Vertrag für ein Projekt, das auf die Dauer von fünf Jahren geschätzt wird.