Verständliches Basiswissen, Einführung in Grundlagen und Grundprinzipien des Arbeitsrechts
3-Tages-Veranstaltung: 875€
zzgl. MwST und Hotelkosten (Tagespauschale, evtl. Übernachtung)
INHALT
Das Arbeitsrecht als Sonderrecht der Arbeitnehmer
Individualarbeitsrecht, Kollektivarbeitsrecht
Rangfolge der Rechtsquellen
Abschluss des Arbeitsvertrages
Dienstvertrag
Einigung, Form
Inhalt
Befristete Arbeitsverhältnisse
Probezeit
Teilzeitarbeit
Leiharbeit
Arbeitspflicht, Umfang der zu leistenden Arbeit
Änderung des Arbeitsortes, der Arbeitsart
Nebenpflichten, Unterlassungspflichten, Handlungspflichten
Entgeltzahlungspflicht, Beschäftigungspflicht,
Fürsorgepflichten, Gleichbehandlungspflichten
Beendigungstatbestände
Ordentliche Kündigung, Außerordentliche Kündigung, Änderungskündigung
Allgemeiner Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz
Soziale Rechtfertigung der ordentlichen Kündigung
Kündigungsschutzklage
Nahezu jeder Arbeitsvertrag besteht aus allgemeinen Geschäftsbedingungen des Arbeitgebers für eine Vielzahl von Arbeitnehmern (Allgemeine Geschäftsbedingungen).
Der Arbeitgeber hat die Befugnis und diktiert die Bedingungen des Arbeitsvertrags ohne Verhandlungen mit dem Arbeitnehmer zu führen. Da die Verhandlungsposition des Arbeitnehmers schwächer ist, schützt das Gesetz (Artikel 305 ff. BGB) den Arbeitnehmer. Dies bedeutet, dass nicht alles, was in einem Arbeitsvertrag steht, gesetzlich möglich ist. Im Allgemeinen sind Arbeitnehmer machtlos, wenn sie aufgefordert werden, einen Arbeitsvertrag zu unterzeichnen, der gesetzlich nicht zulässige Bedingungen enthält. Wenn die Bedingungen jedoch im Vertrag nicht zulässig sind, können sie ungültig sein. Kurz gesagt, der Vertrag kann von einem Anwalt oder vor dem Arbeitsgericht geprüft werden auf sowohl zulässige als auch unzulässige Bedingungen. Letztere gelten nicht, da sie zunächst rechtswidrig sind.
Oft beziehen sich Arbeitsverträge auf Tarifverträge. Das heißt, die Tarifverträge gelten auch dann für den Arbeitsvertrag, wenn der Arbeitnehmer kein Gewerkschaftsmitglied ist.
Möglicherweise schlägt der Arbeitgeber eine Entlassungs- oder Kündigungsvereinbarung vor. Das hat meist einen einfachen Grund: Das Arbeitsverhältnis soll ohne „Aufhebens“ (Arbeitsrechtsstreit) aufgelöst werden, da es in Deutschland ein sehr starkes Arbeitsrecht gibt, das die Arbeitnehmer schützt. Vorsicht ist geboten, wenn der Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag vorschlägt.
In 90% aller Fälle, in denen Mitarbeiter einen Aufhebungsvertrag unterschreiben, können sie in den ersten 12 Wochen kein Arbeitslosengeld beantragen. Wenn der Arbeitgeber eine ausreichende finanzielle Entschädigung oder andere Leistungen anbietet, kann eine Unterzeichnung in Betracht kommen.