Betriebsverfassungsgesetz 1

Wissen ist Macht
Als Betriebsrat benötigen Sie Kenntnisse der Betriebsverfassung
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INHALT


Grundsätzliches

Was will das Arbeitsrecht,
was bedeutet Individual- und Kollektivarbeitsrecht?
Das BetrVG als „Grundgesetz im Betrieb“
So finden Sie sich in Gesetzen und Kommentaren zurecht

 

Voraussetzungen für Ihre Arbeit als Betriebsrat

Sie dürfen nicht gestört oder behindert werden
Sie dürfen nicht benachteiligt oder begünstigt werden
(Ehrenamt)
Bezahlte Freistellung von der Arbeit (Entgeltfortzahlung)
"Nichts Genaues weiß man nicht!":
Recht auf Informationen (Auskunftsanspruch)
Ersatz von Kosten und Sachaufwand
Anspruch auf Betriebsratsbüro
Kündigungsschutz

 

Allgemeine Aufgaben, Rechte und Pflichten des Betriebsrats

Interessenvertretung der Mitarbeiter gegenüber dem Arbeitgeber
Überwachung der geltenden Gesetze, Tarifverträge,
Unfallverhütungsvorschriften, Betriebsvereinbarungen
Entgegennahme, Durchsetzung von Beschwerden 
Anregungen der Arbeitnehmer
Beantragung von Maßnahmen beim Arbeitgeber
Geheimhaltungspflichten
Sprechstunden

Betriebsversammlungen

Einberufung, Durchführung, Dauer, Themen

 

Geschäftsführung des Betriebsrats

Geschäftsordnung, Betriebsratssitzung, Beschlüsse,
Protokoll

 

Vertrauensvolle Zusammenarbeit

Betriebsvereinbarung, Regelungsabrede
Behandlung der Betriebsangehörigen

 

Träger der Betriebsverfassung

Koalitionen
(Gewerkschaften und die Arbeitgeberverbände)
Einigungsstelle
Gesamtbetriebsrat, Konzernbetriebsrat, Jugend- und

Auszubildendenvertretung, Sprecherausschuss


Erster Teil Allgemeine Vorschriften §§ 1 bis 6
Zweiter Teil Betriebsrat, Betriebsversammlung, Gesamt- und Konzernbetriebsrat §§ 7 bis 59a
Erster Abschnitt Zusammensetzung und Wahl des Betriebsrats §§ 7 bis 20
Zweiter Abschnitt Amtszeit des Betriebsrats §§ 21 bis 25
Dritter Abschnitt Geschäftsführung des Betriebsrats §§ 26 bis 41
Vierter Abschnitt Betriebsversammlung §§ 42 bis 46
Fünfter Abschnitt Gesamtbetriebsrat §§ 47 bis 53
Sechster Abschnitt Konzernbetriebsrat §§ 54 bis 59a
Dritter Teil Jugend- und Auszubildendenvertretung §§ 60 bis 73b
Erster Abschnitt Betriebliche Jugend- und Auszubildendenvertretung §§ 60 bis 71
Zweiter Abschnitt Gesamt-Jugend- und Auszubildendenvertretung §§ 72 bis 73
Dritter Abschnitt Konzern-Jugend- und Auszubildendenvertretung §§ 73a bis 73b
Vierter Teil Mitwirkung und Mitbestimmung der Arbeitnehmer §§ 74 bis 113
Erster Abschnitt Allgemeines §§ 74 bis 80
Zweiter Abschnitt Mitwirkungs- und Beschwerderecht des Arbeitnehmers §§ 81 bis 86a
Dritter Abschnitt Soziale Angelegenheiten §§ 87 bis 89
Vierter Abschnitt Gestaltung von Arbeitsplatz, Arbeitsablauf und Arbeitsumgebung §§ 90 bis 91
Fünfter Abschnitt Personelle Angelegenheiten §§ 92 bis 105
Erster Unterabschnitt Allgemeine personelle Angelegenheiten §§ 92 bis 95
Zweiter Unterabschnitt Berufsbildung §§ 96 bis 98
Dritter Unterabschnitt Personelle Einzelmaßnahmen §§ 99 bis 105
Sechster Abschnitt Wirtschaftliche Angelegenheiten §§ 106 bis 113
Erster Unterabschnitt Unterrichtung in wirtschaftlichen Angelegenheiten §§ 106 bis 110
Zweiter Unterabschnitt Betriebsänderungen §§ 111 bis 113
Fünfter Teil Besondere Vorschriften für einzelne Betriebsarten §§ 114 bis 118
Erster Abschnitt Seeschifffahrt §§ 114 bis 116
Zweiter Abschnitt Luftfahrt § 117
Dritter Abschnitt Tendenzbetriebe und Religionsgemeinschaften § 118
Sechster Teil Straf- und Bußgeldvorschriften §§ 119 bis 121
Siebenter Teil Änderung von Gesetzen §§ 122 bis 124
Achter Teil Übergangs- und Schlussvorschriften §§ 125 bis 132