INHALT
Pflichten des Arbeitnehmers und Mitwirkung des BR
Arbeitspflicht
Art der Arbeitsleistung
Änderung der Arbeitsart
Mitwirkung des BR
Vorübergehende Arbeitsänderung
Arbeitsort
Änderung des Arbeitsortes
Arbeitszeit
Umfang der zu leistenden Arbeit
Unterlassungspflichten
Verschwiegenheitspflicht
Wettbewerbsverbot
Wahrung des Betriebsfriedens
Handlungspflichten
Anzeige drohender Schäden
Mithilfe in Notfällen Über- und Mehrarbeit
Rechte des Arbeitgebers bei Pflichtverletzungen des Arbeitnehmers
Klage auf Erfüllung
Verweigerung der Lohnzahlung
Schadenersatzanspruch
Kündigung
Einschränkung der Arbeitnehmerhaftung
Sanktionen bei Pflichtverletzungen
Die Abmahnung
Kündigung
Die Pflichten des Arbeitgebers
Lohnzahlungspflicht
Lohn für geleistete Arbeit
Lohn ohne Arbeit
Annahmeverzug
Kurzzeitige Verhinderung
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
Gleichbehandlungspflicht
Beschäftigungspflicht
Fürsorge und Schutzpflicht
Pflicht zur Urlaubsgewährung
Rechte des Arbeitnehmers bei Pflichtverletzung des Arbeitgebers
Klage auf Erfüllung
Zurückbehaltungsrecht
Schadenersatzanspruch (z.B. Schadenersatz bei Arbeitsunfall)
Kündigung
Das Individualarbeitsrecht und das Betriebsverfassungsrecht, ergänzen sich und tragen dazu bei, die Rechte und Pflichten sowohl auf individueller als auch auf kollektiver Ebene im Arbeitsverhältnis zu regeln.
Das Individualarbeitsrecht betrifft die rechtlichen Beziehungen zwischen dem einzelnen Arbeitnehmer und seinem Arbeitgeber. Es regelt die Rechte und Pflichten auf der Ebene des individuellen Arbeitsverhältnisses. Hierzu gehören unter anderem:
- Arbeitsvertrag: Der Abschluss, Inhalt und Beendigung des Arbeitsvertrags, einschließlich der Festlegung von Arbeitszeit, Vergütung und Urlaub.
- Arbeitspflichten: Die Pflichten des Arbeitnehmers während des Arbeitsverhältnisses, wie z.B. die Arbeitsleistung nach den vereinbarten Bedingungen.
- Entgelt: Regelungen zur Vergütung, Lohnzahlungen, Gehaltserhöhungen und etwaige Zusatzleistungen.
- Arbeitszeit: Regelungen zur Arbeitszeit, Überstunden, Pausen und Ruhezeiten.
- Kündigung: Bedingungen und Rechte im Zusammenhang mit Kündigungen, Kündigungsfristen und -schutz.
- Urlaub: Anspruch auf bezahlten Urlaub und dessen Modalitäten.
- Arbeitsschutz: Rechte und Pflichten im Hinblick auf den Arbeitsschutz und die Sicherheit am Arbeitsplatz.
Im Arbeitsverhältnis gibt es sowohl für Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber bestimmte Rechte und Pflichten. Diese sind gesetzlich geregelt. Hier sind einige allgemeine Rechte und Pflichten im Arbeitsverhältnis:
Rechte des Arbeitnehmers:
- Recht auf Arbeitsentgelt: Der Arbeitnehmer hat das Recht auf die vereinbarte Vergütung für seine Arbeit.
- Arbeitsschutz: Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz zu gewährleisten.
- Arbeitszeitregelungen: Der Arbeitnehmer hat das Recht auf Einhaltung von Arbeitszeitregelungen, einschließlich Pausen und Ruhezeiten.
- Urlaubsanspruch: In vielen Ländern haben Arbeitnehmer Anspruch auf bezahlten Urlaub.
- Gleichbehandlung: Arbeitnehmer haben das Recht auf Gleichbehandlung und Schutz vor Diskriminierung am Arbeitsplatz.
- Mitbestimmungsrechte: In einigen Ländern haben Arbeitnehmer das Recht auf Mitbestimmung in bestimmten Angelegenheiten des Betriebs.
- Kündigungsschutz: Je nach Gesetzgebung besteht für Arbeitnehmer in vielen Fällen ein Kündigungsschutz.
Pflichten des Arbeitnehmers:
- Arbeitspflicht: Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, die ihm übertragenen Aufgaben gewissenhaft zu erledigen.
- Gehorsamspflicht: Der Arbeitnehmer muss den Anweisungen des Arbeitgebers im Rahmen seines Arbeitsvertrags folgen.
- Sorgfaltspflicht: Der Arbeitnehmer ist dazu verpflichtet, mit den ihm anvertrauten Ressourcen sorgfältig umzugehen.
- Verschwiegenheitspflicht: Der Arbeitnehmer muss oft über geschäftliche Angelegenheiten Stillschweigen bewahren.
- Loyalitätspflicht: Der Arbeitnehmer sollte loyal gegenüber dem Arbeitgeber handeln und dessen Interessen wahren.
Rechte des Arbeitgebers:
- Weisungsrecht: Der Arbeitgeber hat das Recht, die Arbeitsaufgaben zu bestimmen und Anweisungen zu erteilen.
- Direktionsrecht: Der Arbeitgeber kann die Arbeitszeit und -ort nach billigem Ermessen festlegen.
- Arbeitsvergütung: Der Arbeitgeber hat die Pflicht, die vereinbarte Vergütung zu zahlen.
- Kündigungsrecht: Unter bestimmten Bedingungen hat der Arbeitgeber das Recht zur ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung.
- Betriebsführung: Der Arbeitgeber hat das Recht, den Betrieb zu organisieren und zu leiten.
Pflichten des Arbeitgebers:
- Fürsorgepflicht: Der Arbeitgeber muss die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz gewährleisten.
- Gehaltszahlung: Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die vereinbarte Vergütung pünktlich zu zahlen.
- Urlaubsregelungen: Der Arbeitgeber muss die gesetzlichen Bestimmungen zum Urlaubsanspruch einhalten.
- Gleichbehandlung: Arbeitgeber sind oft verpflichtet, Arbeitnehmer gleich zu behandeln und Diskriminierung zu verhindern.
Es ist wichtig zu beachten, dass diese Liste nicht abschließend ist, und die genauen Rechte und Pflichten können je nach individuellem Arbeitsvertrag variieren.