Um Ihre Aufgabe als Betriebsrat erfüllen zu können, benötigen Sie Kenntnisse im Betriebsverfassungs- und Arbeitsrecht.
Nach §37Abs.6 Betr.VG hat jeder Betriebsrat Anspruch auf Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, wenn die vermittelten Kenntnisse für die Betriebsratsarbeit erforderlich sind.
Mitglieder des Betriebsrats haben ein Anrecht oder vielmehr sogar die Pflicht, sich weiterzubilden.
Unsere Grundschulungen vermitteln die „Basics” der Betriebsratsarbeit und sind für jedes (neu gewählte) Betriebsratsmitglied erforderlich.
Hierzu gehören Schulungen bezüglich allgemeiner Grundkenntnisse des Betriebsverfassungsrechts und des Arbeitsrechts.
Grundschulungen können von jedem einzelnen Betriebsratsmitglied
besucht werden. Kein BR-Mitglied muss sich auf eine interne Weitergabe von Wissen oder eine Unterrichtung durch ein bereits geschultes BR-Mitglied verweisen lassen.
Die in unseren Schulungen vermittelten Grundlagenkenntnisse sind für jedes Betriebsratsmitglied generell unerlässlich.
Oder unsere offenen Schulungen in unseren Seminarhotels:
bis maximal 15 Teilnehmer.
Unsere Referenten sind auf arbeitsrechtliche Fragestellungen spezialisierte Dozenten.
Wir arbeiten, um Betriebsräte erfolgreich zu machen!
Die Seminarinhalte sind praxisorientiert und unkompliziert auf das aktuelle, für Ihre Arbeit als
Betriebsrat wichtige Fachwissen abgestimmt, damit Sie, als wichtiger Ansprechpartner
für ihre Kollegen, den betrieblichen Herausforderungen kompetent gewachsen sind.
Das Seminarangebot ist groß und mit hohen Kosten verbunden.
Um diese in einem angemessenen Rahmen zu halten, beträgt die Gebühr für unsere offenen Kurse
in den Schulungshotels für eine Tagesveranstaltung ab 120€, für ein 3-tägiges Seminar ab 160 €
(bei Teilnahme mit mehreren Gremiumsmitgliedern),
da wir uns auf das für Sie relevante Kompaktwissen konzentrieren.
(Seminargebühr, Reisekosten, Unterkunft, Gehaltsfortzahlung) werden vom Arbeitgeber getragen.
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Die Abrechnung mit den Seminarhotels übernehmen wir für Sie!