Betriebsverfassung 2

Betriebsverfassung 2

Auch als:

3 Tages-Seminare
Online-Seminar

Di   25.02.25 - Do 27.02.25

Di   01.04.25 - Do 03.04.25

Di   03.06.25 - Do 05.06.25

Di   02.09.25 - Do 04.09.25

Di   02.12.25 - Do 04.12.25

Di   20.01.26 - Do 22.01.26

Di   21.04.26 - Do 23.04.26

Di   07.07.26 - Do 09.07.26

3 Tages-Seminare
Düsseldorf-Neuss

Di   25.02.25 - Do 27.02.25

Di   08.04.25 - Do 10.04.25

Di   24.06.25 - Do 26.06.25

Di   30.09.25 - Do 02.10.25

Di   09.12.25 - Do 11.12.25

Di   03.03.26 - Do 05.03.26

Di   30.06.26 - Do 02.07.26


Soziale Angelegenheiten

Hier hat der Betriebsrat starke Mitbestimmungsrechte.
Ohne Ihre Zustimmung als Betriebsrat kann der Arbeitgeber keine Maßnahme umsetzen.

(Anweisungen zum Verhalten im Betrieb, Arbeitszeit - Beginn und Ende, Überstunden, Urlaub, kollektive Lohngestaltung, mobile Arbeit etc.)

3 Tages-Seminar Online oder in Düsseldorf-Neuss:
3-Tages-Veranstaltung: 875 €
zzgl. MwST und Hotelkosten (Tagespauschale, evtl. Übernachtung)

INHALT


Gebiete der Beteiligung des Betriebsrats

Soziale Angelegenheiten

Personelle Angelegenheiten

Wirtschaftliche Angelegenheiten 


Mitwirkungsarten

Informationsrechte, 

Beratungsrechte und Ansprüche auf Hinzuziehung

Anhörungsrechte

Vetorechte

Initiativrechte

Überwachungsrechte

Mitbestimmungsrechte 


Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten

Regelung der Arbeitsordnung

Regelung der Arbeitszeiten

Vorübergehende Verkürzung oder Verlängerung der Arbeitszeit

Urlaubsregelungen

Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen

Unfallschutz, Gesundheitsschutz

Soziale Einrichtungen

Firmenwohnungen

Fragen der betrieblichen Lohngestaltung

Festsetzung von Akkord- und Prämiensätzen

Betriebliches Vorschlagwesen

Grundsätze über die Durchführung von Gruppenarbeit 

Ausgestaltung von mobiler Arbeit


Die Betriebsvereinbarung


Einigungsstelle und Einigungsstellenverfahren

 

Durchsetzung der Beteiligungsrechte des Betriebsrats

0232434 44715 0232434 44715

Für jeden Teilnehmer incl.

Seminarorte / Hotels

Eine Schulung zu § 87 BetrVG ist für Betriebsräte von großer Bedeutung, da diese Vorschrift den zentralen Bereich der Betriebsratsarbeit regelt: die Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten.


Bedeutung des § 87 BetrVG

§ 87 BetrVG legt fest, in welchen sozialen Angelegenheiten der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht hat. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber in diesen Bereichen nicht ohne Zustimmung des Betriebsrats handeln darf. Der Betriebsrat hat somit ein starkes Werkzeug, um die Interessen der Arbeitnehmer zu vertreten und auf die Gestaltung des Arbeitsplatzes Einfluss zu nehmen.


Unsere Schulung  vermittelt Ihnen umfassendes Wissen über Ihre Rechte und Pflichten in sozialen Angelegenheiten. Dies ist aus mehreren Gründen wichtig:

  • Rechtssicherheit: Sie lernen die genauen Grenzen der Mitbestimmungsrechte kennen und können so sicherstellen, dass Sie Ihre Aufgaben korrekt und rechtssicher ausüben.
  • Effektive Interessenvertretung: Durch das Wissen um Ihre Rechte können Sie als Betriebsrat die Interessen der Arbeitnehmer effektiver vertreten und bessere Ergebnisse für sie erzielen.
  • Konfliktvermeidung: Eine gute Kenntnis der Mitbestimmungsrechte hilft, Konflikte mit dem Arbeitgeber zu vermeiden oder zu lösen.
  • Aktuelle Rechtslage: Schulungen vermitteln Änderungen und Entwicklungen in der Rechtsprechung zu § 87 BetrVG.

Fazit

Eine Schulung über § 87 BetrVG ist für jeden Betriebsrat unerlässlich. Sie vermittelt das notwendige Wissen, um die Mitbestimmungsrechte effektiv zu nutzen und die Interessen der Arbeitnehmer optimal zu vertreten.