Auch als:
3 Tages-Seminare
Online-Seminar
Di 25.02.25 - Do 27.02.25
Di 01.04.25 - Do 03.04.25
Di 03.06.25 - Do 05.06.25
Di 02.09.25 - Do 04.09.25
Di 02.12.25 - Do 04.12.25
Di 20.01.26 - Do 22.01.26
Di 21.04.26 - Do 23.04.26
Di 07.07.26 - Do 09.07.26
3 Tages-Seminare
Düsseldorf-Neuss

Di 25.02.25 - Do 27.02.25
Di 08.04.25 - Do 10.04.25
Di 24.06.25 - Do 26.06.25
Di 30.09.25 - Do 02.10.25
Di 09.12.25 - Do 11.12.25
Di 03.03.26 - Do 05.03.26
Di 30.06.26 - Do 02.07.26
Soziale Angelegenheiten
Hier hat der Betriebsrat starke Mitbestimmungsrechte.
Ohne Ihre Zustimmung als Betriebsrat kann der Arbeitgeber keine Maßnahme umsetzen.
(Anweisungen zum Verhalten im Betrieb, Arbeitszeit - Beginn und Ende, Überstunden, Urlaub, kollektive Lohngestaltung, mobile Arbeit etc.)
3 Tages-Seminar Online oder in Düsseldorf-Neuss:
3-Tages-Veranstaltung: 875 €
zzgl. MwST und Hotelkosten (Tagespauschale, evtl. Übernachtung)
INHALT
Gebiete der Beteiligung des Betriebsrats
Soziale Angelegenheiten
Personelle Angelegenheiten
Wirtschaftliche Angelegenheiten
Mitwirkungsarten
Informationsrechte,
Beratungsrechte und Ansprüche auf Hinzuziehung
Anhörungsrechte
Vetorechte
Initiativrechte
Überwachungsrechte
Mitbestimmungsrechte
Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten
Regelung der Arbeitsordnung
Regelung der Arbeitszeiten
Vorübergehende Verkürzung oder Verlängerung der Arbeitszeit
Urlaubsregelungen
Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen
Unfallschutz, Gesundheitsschutz
Soziale Einrichtungen
Firmenwohnungen
Fragen der betrieblichen Lohngestaltung
Festsetzung von Akkord- und Prämiensätzen
Betriebliches Vorschlagwesen
Grundsätze über die Durchführung von Gruppenarbeit
Ausgestaltung von mobiler Arbeit
Die Betriebsvereinbarung
Einigungsstelle und Einigungsstellenverfahren
Durchsetzung der Beteiligungsrechte des Betriebsrats
Eine Schulung zu § 87 BetrVG ist für Betriebsräte von großer Bedeutung, da diese Vorschrift den zentralen Bereich der Betriebsratsarbeit regelt: die Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten.
Bedeutung des § 87 BetrVG
§ 87 BetrVG legt fest, in welchen sozialen Angelegenheiten der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht hat. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber in diesen Bereichen nicht ohne Zustimmung des Betriebsrats handeln darf. Der Betriebsrat hat somit ein starkes Werkzeug, um die Interessen der Arbeitnehmer zu vertreten und auf die Gestaltung des Arbeitsplatzes Einfluss zu nehmen.
Unsere Schulung vermittelt Ihnen umfassendes Wissen über Ihre Rechte und Pflichten in sozialen Angelegenheiten. Dies ist aus mehreren Gründen wichtig:
- Rechtssicherheit: Sie lernen die genauen Grenzen der Mitbestimmungsrechte kennen und können so sicherstellen, dass Sie Ihre Aufgaben korrekt und rechtssicher ausüben.
- Effektive Interessenvertretung: Durch das Wissen um Ihre Rechte können Sie als Betriebsrat die Interessen der Arbeitnehmer effektiver vertreten und bessere Ergebnisse für sie erzielen.
- Konfliktvermeidung: Eine gute Kenntnis der Mitbestimmungsrechte hilft, Konflikte mit dem Arbeitgeber zu vermeiden oder zu lösen.
- Aktuelle Rechtslage: Schulungen vermitteln Änderungen und Entwicklungen in der Rechtsprechung zu § 87 BetrVG.
Fazit
Eine Schulung über § 87 BetrVG ist für jeden Betriebsrat unerlässlich. Sie vermittelt das notwendige Wissen, um die Mitbestimmungsrechte effektiv zu nutzen und die Interessen der Arbeitnehmer optimal zu vertreten.